Heizeinsatz tauschen

nach den Richtlinien des BImSchV

Ihr guter alter Kachelofen oder Kamin spendet Ihnen seit Jahren gemütliche Wärme und Entspannung. Doch auch im Kamin- und Ofenbau gibt es ständig Erneuerungen und Fortschritte in der Technik und Emissionsausschüttung. Moderne Einsätze verbrennen effektiver und sauberer. Dadurch benötigen Sie weniger Holz beim Heizen und das entlastet die Umwelt. Auch der Gesetzgeber bleibt nicht untätig. Seit dem 22. März 2010 gilt die Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV), die umweltfreundlichere Anforderungen an Kleinfeuerungsanlagen in Bezug auf Emissionsgrenzwerte und Wirkungsgrad benennt.

Nachrüstung

Datum auf dem Typenschild Zeitpunkt der Nachrüstung
bis einschl. 31.12.1974
oder nicht feststellbar
bis 31.12.2014
bis einschl. 31.12.1984 bis 31.12.2017
bis einschl. 31.12.1994 bis 31.12.2020
bis einschl. 31.12.1995 bis 31.12.2024

 

Nicht von der 1. BImSchV betroffen sind Grundöfen, Kachelöfen, Badeöfen, Backöfen, offene Kamine und Öfen, die vor 1950 in Betrieb genommen worden sind.

BImSchV

Alle wichtigen Informationen zur Verordnung finden Sie hier.

Fazit

Wir rüsten Ihren Ofen / Kamin entsprechend der Vorgaben der BImSchV um und kommen so der Stilllegen Ihrer Feuerstätte zuvor.

Gerne stehen wir Ihnen jederzeit an unserem Standort in Kaltenneuses für eine ausführliche Beratung zur Verfügung. Fackeln Sie nicht lange! Wir brennen darauf, Sie kennenzulernen!

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